Aktienregister der Weleda AG

Kontakt:
Sabine Lexen
Dychweg 14
4144 Arlesheim
+41 61 705 22 02
[email protected]

Statuten der Weleda AG
Steuerwerte

Generalversammlung:
05.06.2020
04.06.2021
20.05.2022
25.05.2023

Beschlüsse:
2020
2021
2022
2023

Kapitalstruktur der Weleda AG

     
Namensaktien nominal   CHF 1'000.--   3'478 Stück
Namensaktien nominal   CHF 112.50   6'880 Stück
Namensaktien nominal   CHF 125.--   3'984 Stück
Partizipations­scheine nominal*   CHF 500.--   19'000 Stück

*Valorennummer 496'018

Erwerb von Partizipationsscheinen
Die Weleda AG ist nicht börsenkotiert. Verschiedene Bankinstitute bieten Plattformen für den Erwerb von nicht kotierten Aktien an.

Die Partizipationsscheine der Weleda AG werden auf diesen Plattformen gehandelt.

Kauf und Verkauf von Aktien
Die Namensaktien der Weleda AG dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwaltungsrates der Gesellschaft übertragen werden. Der Verwaltungsrat kann gemäss Statuten Paragraph 6 die Übertragung verweigern, wenn

  • der vorgesehene Erwerber nicht Mitglied der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft, Dornach (Kanton Solothurn/ Schweiz), ist und somit nicht hinreichend dokumentiert, dass er die anthroposophische Zielsetzung der Weleda AG als berechtigt anerkennt und unterstützt,
  • der vorgesehene Erwerber nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben will,
  • die Weleda AG dem Veräusserer der Aktien anbietet, die Aktien zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Übertragungsgesuches zu übernehmen.

Auch bei Erwerb durch Erbgang, Erbteilung, eheliches Güterrecht oder Zwangsvollstreckung kann der Ver­wal­tungsrat die Eintragung in das Aktienbuch verweigern, muss aber dann dafür sorgen, dass die Ak­tien zum wirk­lichen Wert im Zeitpunkt des Gesuches über­nom­men werden.

Um wirksam zu sein, müssen die Übertragungen von Aktien und Partizipationsscheinen im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sein.